Investitionsprogramm Landwirtschaft

Zuschüsse für Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024). 

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe.

Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Anlagen zur Gülleseparation gemäß Positivliste des BMEL.

Die Positivliste wird regelmäßig erweitert. Sollte Ihr Investionsvorhaben bisher nicht auf der Positivliste aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an den Hersteller. Dieser kann die Aufnahme beim BMEL beantragen.

Dem künftigen Antragsverfahren wird eine Interessenbekundung vorangestellt.

Jeder im Onlineportal der Rentenbank registrierte Landwirt wird aktiv per E-Mail von der Rentenbank angeschrieben und zur Interessenbekundung eingeladen. Die Rentenbank nutzt dazu die E-Mail-Adresse, die Ihre Kunden bei der Registrierung im Onlineportal der Rentenbank hinterlegt haben. Das Onlineportal ist für die Registrierungen weiterhin geöffnet.

Sollten  Sie  noch  nicht  im  Onlineportal  der  Rentenbank  registriert  sein, ist  dies  nur  noch bis  zum  21.  April  2021 (18:00 Uhr) möglich. Alle bisherigen Registrierungen bleiben gültig. Eine nochmalige Registrierung ist daher nicht erforderlich.

Das erste Interessenbekundungsverfahren wird vom 23. bis 30. April 2021 (23:59 Uhr) geöffnet sein.

Per Zufallsverfahren werden anschließend alle eingegangenen Interessenbekundungen in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Reihung werden die ausgewählten Unternehmen nach und nach von der Rentenbank eingeladen, innerhalb einer Frist ihren Zuschussantrag zu stellen.


Die Antragstellung erfolgt danach wie bisher über das Onlineportal der Rentenbank.

Zuschussantrag und Darlehensantrag sind anschließend innerhalb von zwei Monaten zusammen über uns als Ihre Hausbank einzureichen.

 


Bereiten Sie sich vor!

 

Stellen Sie schon jetzt alle erforderlichen Unterlagen für die Antragsstellung zusammen.

Unabdingbare Voraussetzung für die Antragstellung ist die Vorlage des unterschriebenen Online Antrages (Zuschuss).  

Der Kreditantrag bei der Rentenbank erfolgt mit Unterstützung Ihrer Raiffeisenbank Kirchweihtal eG.