Sie kennen Ihre Raiffeisenbank Kirchweihtal als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanzpartner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäftsbeziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen. Nun stellt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) diese geübte und übliche Praxis infrage. Der BGH hat am 27. April 2021 ein Urteil (XI ZR 26/20) gefällt, das alle Banken und Sparkassen betrifft: Danach sind bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam.
Wichtige Informationen zum BGH-Urteil
Wir benötigen Ihre aktive Zustimmung
Hintergrund
Vor dem BGH-Urteil war es für Sie und für uns als Bank einfach und bequem. Wir haben Sie über jede Veränderung – etwa bei unseren Girokonten – stets zwei Monate vor Wirksamwerden der Veränderung umfassend und transparent informiert. Wir durften Ihr Einverständnis voraussetzen, sofern Sie nicht ausdrücklich widersprachen. Durch die Entscheidung des BGH ist dies so nicht mehr möglich.
Was müssen Sie jetzt tun?
Um den aktuellen Anforderungen, die sich für die Banken in Deutschland aus dem BGH-Urteil ergeben, gerecht zu werden, bitten wir Sie um Ihre aktive Zustimmung zu den aktuell geltenden Preisen und Bedingungen, die wir Ihnen bereits zugestellt haben.
Bitte erledigen Sie dies zeitnah, damit wir unsere Geschäftsbeziehung auf eine rechtsverbindliche Basis stellen können. Vielen Dank.
Hinweis
Ihre Zustimmung ist Voraussetzung dafür, dass unsere Geschäftsbeziehung in bewährter Weise fortgeführt werden kann.
So einfach erteilen Sie uns Ihre Zustimmung
1) Wenn Sie sich über Ihren PC im Online-Banking anmelden, erhalten Sie automatisch einen Hinweis, der Sie an die noch fehlende Zustimmung erinnert. Mit einem Klick landen Sie zu Ihrer persönlichen Zustimmung.
2) Nutzen Sie ausschließlich die Banking-App? Auch hier erhalten Sie automatisch einen Hinweis, der Sie an die noch fehlende Zustimmung erinnert. Mit einem Klick landen Sie zu Ihrer persönlichen Zustimmung.
3) Sie haben von uns Post zum BGH-Urteil erhalten? Dann können Sie alternativ den QR-Code auf unserem Anschreiben mit Ihrem Smartphone einscannen und gelangen so zu Ihrer Zustimmung.
Letzte Chance!
Bitte stimmen Sie dringend, möglichst noch heute den neuen Vertragsbedingungen zu. Gerne nehmen wir Ihre Zustimmung auch telefonisch unter 08346 9202-0 zwischen 08:00 und 17:00 Uhr entgegen. Wenn Sie den neuen Bedingungen nicht zustimmen, müssen wir unser bestehendes Vertragsverhältnis leider kündigen.
Die häufigsten Fragen
Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil.
Worum geht es im BGH-Urteil konkret?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv./. Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung auch auf unsere AGB sowie ggf. inhaltsgleiche Klauseln in anderen AGB („Sonderbedingungen“) übertragbar ist.
Der Änderungsmechanismus besagte, dass wir auch ohne aktive Zustimmung des Kunden Änderungen an Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen einführen konnten. In der Vergangenheit haben wir Sie als unseren Kunden über anstehende Änderungen informiert und Ihnen zwei Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser zwei Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt. Banken und Sparkassen brauchen daher jetzt von ihren Kunden eine aktive Zustimmung für die bislang über den AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen. Dies wird in der Regel alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.
Das Urteil können Sie sich hier ansehen.
Gilt das BGH-Urteil für alle Banken?
Das Urteil erging formal gegen die Postbank und ist explizit nur bezogen auf den Änderungsmechanismus in den Allgemeinem Geschäftsbedingungen (AGB) der Postbank. Das bedeutet, dass die Bindungswirkung des Urteilstenors nur für die Postbank gilt. Da sich allerdings die Klauseln zum AGB-Änderungsmechanismus in allen AGB von Kreditinstituten (und damit auch in den AGBs der Volksbanken Raiffeisenbank) stark ähneln, kann dieses Urteil nicht ohne Rechtsrisiko ignoriert werden.
Wieso muss ich aktiv zustimmen?
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, benachteilige die Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen bisher mitgeteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.
Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft fortführen können oder beenden müssten.
Sollten Sie der Aktualisierung der Vertragsbedingungen nicht zustimmen, kann eine Kündigung seitens der Bank nach aktuellem Stand nicht ausgeschlossen werden. Individuelle vertragliche Besonderheiten können aus technischen und personellen Gründen nicht abgebildet werden.
Wie lange habe ich Zeit, die Zustimmung zu erteilen?
Bitte stimmen Sie umgehend – innerhalb der nächsten 14 Tage – den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Sonderbedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis sowie dem Preisaushang zu.
Geben Sie die Vereinbarung hierfür einfach unterschrieben in Ihrer Geschäftsstelle vor Ort ab. Sie können Ihre Zustimmung aber auch ganz bequem im OnlineBanking oder in Ihrer VR Banking App durch einen Klick auf "zustimmen" abgeben. Für Fragen ist Ihr Berater, Ihre Beraterin oder unser ServiceCenter unter 08346/9202-0 gerne für Sie da.
Wenn ich jetzt zustimme, gelten dann für mein Girokonto neue Preise?
Die neuen Vereinbarungen gelten ab dem 01.09.2022. Alle anderen vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns bleiben unverändert. Falls es Ansprüche aus unserer bisherigen Geschäftsbeziehung gibt, bleiben diese von unserer Vereinbarung unberührt.
Für uns ist klar: Die Leistungen und Services, die Sie an Ihrem Girokonto schätzen, sind den Preis wert, den wir dafür berechnen. Daran hat auch das Gerichtsurteil nichts geändert.
Ist das ab sofort bei jeder Änderung der AGB so?
Hier muss man zukünftig unterscheiden. Textänderungen, die ihren Ursprung in neuen Gesetzeslagen, Rechtsprechungen oder in Anweisungen der Aufsicht und anderen Behörden haben, können auch weiterhin per Zustimmungsfiktion vorgenommen werden, solange sie den Kunden nicht benachteiligen. Alle Preisänderungen bedürfen vor Wirksamwerden der Zustimmung des Kunden.
Sollten Sie der Aktualisierung der Vertragsbedingungen nicht zustimmen, kann eine Kündigung seitens der Bank nach aktuellem Stand nicht ausgeschlossen werden. Individuelle vertragliche Besonderheiten können aus technischen und personellen Gründen nicht abgebildet werden.
Kann ich für ein Gemeinschaftskonto die Zustimmung allein geben?
Ja, wenn Sie bevollmächtigt oder Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind. Wir prüfen das im Einzelfall, da dies vom Umfang der erteilten Vollmacht abhängt. Kommen Sie gerne direkt auf uns zu. Online können Sie Ihre Zustimmung zurzeit noch nicht geben.
Wie gebe ich die Zustimmung für das Konto meines Kindes?
Falls Sie für Ihr Kind ein Anschreiben bekommen haben, geben Sie diese Vereinbarung hierfür einfach unterschrieben in Ihrer Geschäftsstelle vor Ort ab oder kommen Sie gerne direkt auf uns zu, wenn Sie die Zustimmung für das Konto Ihres Kindes oder Ihrer Kinder geben möchten. Online geht das zurzeit noch nicht.
Dürfen Bevollmächtigte die Erklärungen unterschreiben?
Nein, die Zustimmung ist immer vom Kontoinhaber vorzunehmen.